Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für unseren Foto-Wettbewerb

§ 1 Allgemeines

Eine Teilnahme am Foto-Wettbewerb der Stadtwerke Achim ist nur unter Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen möglich. Veranstalterin dieses Gewinnspiels ist die Stadtwerke Achim AG, Gaswerkstraße 7, 28832 Achim.

Die Gewinne werden durch die Stadtwerke Achim verlost.

§ 2 Teilnahmebedingungen

§ 2 a. Teilnahmeberechtigung

Vereine/Gruppen
Teilnehmen können Vereine und Gruppen, die in Achim, Langwedel, Oyten, Ottersberg – also dem Versorgungsgebiet der Stadtwerke Achim – ansässig und in der Region aktiv sind. Die Teilnehmer müssen einen Projektverantwortlichen mit einem Mindestalter von 18 Jahren angeben.

Alle Gruppen und Vereine, die im Jahr 2020 und/oder 2021 am Wettbewerb teilgenommen haben, dürfen auch in diesem Jahr wieder am Wettbewerb teilnehmen.

Privatpersonen/Hobbyfotografen
Ebenfalls teilnehmen dürfen Privatpersonen aus Achim, Oyten, Ottersberg und Langwedel, die ein Foto aus der Region für die Verlosung einreichen und die Fragen dazu beantworten.

Mitarbeiter der Stadtwerke Achim
Mitarbeiter der Veranstalterin sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

§ 2 b. Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnehmer erklären sich einverstanden, dass Namen, Bilder sowie Angaben zum eingereichten Foto oder der Gruppe/des Vereins in Online- und Offline-Medien veröffentlicht werden. Ein Foto mit den notwendigen Angaben ist Voraussetzung zur Teilnahme. Jeder Teilnehmer darf nur ein Foto einreichen. Die eingereichten Fotos müssen den technischen und inhaltlichen Anforderungen entsprechen, die in der Beschreibung des Upload-Formulars aufgeführt werden. Die Teilnahme beziehungsweise die Einreichung eines Fotos und der Daten ist nur über das Upload-Formular auf macht-alle-mit.de möglich. Die Teilnahme ist nur innerhalb der in der Beschreibung genannten Frist möglich.

Die Stadtwerke Achim erwarten von den Gewinnern die Kooperation in Form der Übertragung der Nutzungsrechte für die eingereichten Fotos und Angaben dazu sowie im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zum geplanten Kalender 2023. Dazu gehören zum Beispiel die Teilnahme an Presseterminen, Freigabe von Video- und Fotomaterial und Einsatz von Elementen der Marke Stadtwerke Achim (Logo, Farben, Illustrationen). Die Dokumentation zu dem Wettbewerb findet vornehmlich auf der Facebook- und der Instagram-Seite der Stadtwerke Achim statt.

Bezogen auf die Bildrechte erklären sich die Gewinner damit einverstanden, dass sie den Stadtwerken Achim für das eingereichte Foto ein umfassendes Nutzungsrecht gestatten, das weder zeitlich, inhaltlich oder räumlich begrenzt ist und für Print/Online und Social Media zur kommerziellen Nutzung gewährt wird.

Weiterhin bestätigen die Teilnehmer, dass sie der Urheber des Fotos sind oder der Urheber den Teilnehmern die Rechte am Foto übertragen haben. Das Einverständnis eventuell abgelichteter Personen zur Veröffentlichung des Fotos liegt den Teilnehmern vor.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


§ 3 Gewinn

Gruppen/Vereine
Es gelten die aktuellen Richtlinien zur Zuwendung aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen für das Land Niedersachsen und die Richtlinien der Stadtwerke Achim. Der Gewinn wird als Spende ausgegeben, wenn möglich gegen Ausstellung einer Spendenbescheinigung.

Privatpersonen/Hobbyfotografen
Es gelten die aktuellen Richtlinien zur Zuwendung aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen für das Land Niedersachsen und der Stadtwerke Achim. Der Gewinn wird ausgezahlt, die Annahme muss bestätigt werden.

Eine Änderung oder Barauszahlung der Preise ist ausgeschlossen. Die Gewinner werden von uns benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht binnen einer Frist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, verfällt der Gewinn ersatzlos.

Die Höhe der Gewinne für die Gruppen/Vereine sowie die Höhe der Gewinne für die Privatpersonen/Hobbyfotografen entspricht der Beschreibung auf der Internetseite zu der jeweiligen Teilnehmergruppe.

Der Gewinn ist nicht an eine abzustimmende Aktion, ein Projekt oder festgelegte Artikel gebunden. Die Gewinner werden ausgelost, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 4 Haftung

Schadenersatzansprüche gegenüber der Veranstalterin, die im Zusammenhang mit dem Foto-Wettbewerb stehen, sind innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die Veranstalterin verletzt vorsätzlich oder grob fahrlässig ihre gesetzlichen Pflichten.

Ferner haftet die Veranstalterin nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Internetseite bei nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt sowie Angriffen Dritter gegen die Internetseite. Die Veranstalterin wird jedoch alles unternehmen, um die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit der Internetseite sicherzustellen. Weiterhin übernimmt die Veranstalterin keine Garantie dafür, dass die Internetseite auf dem jeweiligen Teilnehmerrechner ordnungsgemäß funktionsfähig ist.

§ 5 Datenschutz

Die Veranstalterin gewährt im Rahmen des Foto-Wettbewerbs den größtmöglichen datenschutzrechtlichen Standard und beachtet alle diesbezüglich einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Veranstalterin wird keine personenbezogenen Daten an Dritte weiterleiten oder Adressdaten verkaufen. Die Veranstalterin speichert die personenbezogenen Daten der jeweiligen Teilnehmer ausschließlich zum Zwecke des Foto-Wettbewerbs. Die Teilnehmer erklären hiermit ausdrücklich ihr Einverständnis mit der Speicherung und Verwendung der mitgeteilten personenbezogenen Daten zu dem oben genannten Zweck.


§ 6 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke bestehen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

§ 7 Gerichtsstand/anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Teilnehmern, die nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken teilnehmen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem die Teilnehmer ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, entzogen wird. Sind die Teilnehmer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz der Veranstalterin. Dies gilt ebenfalls, wenn die Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Bei Vertragspartnern mit Geschäfts- oder Wohnsitz außerhalb von Deutschland kann die Veranstalterin wahlweise Klage auch am Wohn- oder Geschäftssitz der Teilnehmer erheben.

§ 8 Verlosung

Die Gewinne werden wie ausgeschrieben im Rahmen einer Verlosung ausgelost.

Die Teilnehmer stellen ihr Foto auf der Internetseite vor und ergänzen diese um einige kurze Angaben.

Gruppen/Vereine geben folgende Informationen mit ihrem Foto an: E-Mail Adresse, Name/Position beim Verein und beantworten drei Fragen zu ihrem Vereinsangebot und ihrem Regionsbezug.

Privatpersonen/Hobbyfotografen geben folgende Informationen mit ihrem Foto an: E-Mail-Adresse, Vorname, Name, Ort des Fotos und beantworten die Frage nach dem Bezug zum fotografierten Ort.

Nur, wenn alle Informationen vollständig eingereicht wurden und das Foto die vorgegebenen Bedingungen erfüllt, wird der Teilnehmer für den Wettbewerb zugelassen.

Es werden 24 Gewinner per Losverfahren gezogen. Es werden 12 Gewinner aus dem Teilnehmerbereich der Gruppen/Vereine gezogen und 12 Gewinner aus dem Teilnehmerbereich der Privatpersonen/Hobbyfotografen.

Sexistische, rassistische, politisch und religiös motivierte Fotos und Aussagen werden nicht zugelassen, gelöscht und nehmen nicht an der Verlosung teil. Der Rechtsweg ist auch hier selbstverständlich ausgeschlossen.

§ 9 Kontakt

Bei Fragen in Bezug auf die Durchführung des Kalender-Foto-Wettbewerbs und der Verarbeitung und Nutzung von persönlichen Daten wenden Sie sich bitte an:

Stadtwerke Achim AG
28832 Achim
Telefax: +49 4202 / 510 – 11
E-Mail: kundenservice@stadtwerke-achim.de